Im Dezember 2022 wurde die überarbeitete Version des DGUV Grundsatz 308-001 herausgegeben.
Für Bediener von anderen Flurförderzeugen als Gabelstaplern war es bisher ausreichend, sich auf einem Gabelstapler schulen zu lassen.
Mit der geänderten Fassung der DGUV wurde eine Zusatzqualifizierung Stufe 2 für alle Personen eingeführt, die z.B.
- Schubmaststapler
- Seitenstapler
- Dreiseitenstapler
- Portalwagen
- Portalhubwagen (van carrier)
- Teleskopstapler zum Containerhandling (reachstacker)
- Gabelstapler zum Containerhandling
bedienen.