Förderrichtlinien

Für die Förderperiode 2012 wurden die Förderrichtlinien „Aus- und Weiterbildung“ und “ De-minimis“ geändert. Die Änderungen wurden im Bundesanzeiger Nr. 104 vom 14.07.2011 bekanntgegeben.
Für das Förderprogramm Aus- und Weiterbildung beginnt die Antragsfrist am 01. Oktober 2011 und endet am 15. Januar 2012.
Für das Förderprogramm De-minimis beginnt die Antragsfrist am 01. Oktober 2011 und endet am 28. Februar 2012.
Geändeter Stichtag für den Nachweis der schweren Nutzfahrzeuge im De-minimis Förderprogramm ist der 30. September 2011.
Für die Förderperiode 2012 wurde der Stichtag zum Nachweis der auf das Unternehmen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge vom 31. Oktober des der Antragstellung vorausgehenden Jahres auf den 30. September des dem Bewilligungszeitraum vorausgehenden Jahres geändert. Die Änderung wurde im Bundesanzeiger Nr. 128 vom 25.08.2011 bekanntgegeben.
 
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Richtlinen in ihren geänderten Fassungen, die unter Rechtsvorschriften zur Verfügung stehen.
Quelle: www.bag.bund.de

Angebotsübersicht der Ausbildung

  • Ausbildung zum Berufskraftfahrer
  • Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung
  • (5 Module) je Modul 50,00 € inkl. Verpflegung

Weitere Schulungen (Preise auf Anfrage):

  • Gabelstaplerschein
  • Ladekranschein und Autokran
  • ECO – Training
  • Ladungssicherungskurse
  • Workshops für Führungskräfte und verantwortliche Personen
  • Ausbildungsmodule zur Vorbereitung auf IHK Prüfungen

Berufskraftfahrer – Qualifikations – Gesetz (BKrFQG)

Das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer für bestimmte Kraftfahrzeuge in Güter – und Personenverkehr ist am 01.Okt.2006 in Kraft getreten.

Für wen gilt die Regelung:

  • Kraftfahrzeuge für die eine Fahrerlaubnis C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE sowie ALT 2, 3 erforderlich ist.
  • Für gewerbliche Fahrten im Güter – und Personenverkehr.

Ab wann gilt die Regelung:
Für alle die gewerblich tätig sind:

  • innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb der Grundqualifikation (sofern sie notwendig ist)
  • bis zum 10.09.2013 für alle Busfahrer (mehr als neun Personen)
  • bis zum 10.09.2014 für alle LKW – Fahrer (ab 3,5t zGM)

Um die Weiterbildung der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum der Führerscheins, die Weiterbildung bis 10.09.2015 (BUS) oder 10.09.2016 (LKW) erfolgen.

Ablauf der Weiterbildung:

  • Teilnahme an einem 35 Stunden Unterricht (ohne Prüfung)
  • Einheiten müssen 7 Zeitstunden dauern
  • alle 5 Jahre Wiederholung der Module
  • Nachweis durch Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein
  • Teilnahmebescheinigung der Weiterbildung

Das Plus für Sie:

  • Inhouse-Schulungen im Betrieb
  • Auf Ihr Unternehmen flexibel abgestimmt
  • Dozenten vom Fach
  • ein Ansprechpartner
  • Qualität zu moderaten Preisen