Unterwiesene und geschulte Mitarbeiter sind eine wichtige Voraussetzung für den sicheren und zuverlässigen Umgang mit Gefahrgut. Deshalb stellen Gefahrgut-Vorschriften wie beispielsweise GbV, ADR, oder CTU-Richtlinie ganz konkrete Anforderungen an die Schulung und Unterweisung dieses Personenkreises.
Nicht nur Personal im Verlade- oder Verpackungsbereich muss entsprechend geschult sein, auch Mitarbeiter, die lediglich den Transportauftrag auslösen, unterliegen ebenso der Schulungsverpflichtung wie Personal, welches den Empfang von Gefahrgut abwickelt. Den Nachweis über die absolvierte Schulung führt stets der Unternehmer, auch für seine Fahrzeugführer, die Gefahrgut mitführen oder befördern – auch wenn es sich nur um Kleinmengen handelt.
Dieser Aufgabe stellen wir uns.