Gesetzliche Grundlage
Ausbilder, die Fahrer nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) schulen, müssen sich regelmäßig fortbilden.
Mit der Änderung des BKrFQG vom 13.12.2016 wurde diese Fortbildungspflicht klar definiert. Die Weiterbildung umfasst eine mindestens dreitägige Fortbildung, die alle Gebiete erfassen soll, die für die berufliche Tätigkeit der Ausbilder*in von Bedeutung sind. Die Fortbildung hat einen Gesamtumfang von mindestens 24 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten und ist spätestens alle vier Jahre zu wiederholen.
Inhalte
Die Lehrinhalte sind durch folgende Fachbereiche vorgegeben:
- technische Fragestellungen
- wirtschaftliches Fahren
- gesetzliche Vorschriften
- Gesundheit
- Verkehrs- und Umweltsicherheit
- Dienstleistung und Logistik
- Umgang mit mobilitätseingeschränkten Personen
Innerhalb dieser Bereiche ist die Themenwahl jedoch frei.
Unterweisungsthemen
- Aktuelle Fahrsicherheitssysteme
- Persönlichkeitsbildung der Trainer*innen
- Ladungssicherung nach VDI 2700
- CTU (Lasi im Container)
- Alternative Antriebe
- Erste Hilfe & Brandschutz
- Ernährung & Bewegung / Stressprävention
- Medien
- Networking
- Lenkzeitenkontrolle (digital)
- Verbesserung der didaktischen Fähigkeiten
Die Unterweisungsthemen können im Rahmen der dreitägigen Fortbildung nach Kundenwunsch zusammengestellt werden. Diese können nach Region variieren.
Die genauen Themenbereiche Ihrer Fortbildung werden individuell mit Ihnen abgestimmt.
Wir führen regelmäßig verschiedenste Weiterbildungsveranstaltungen durch.
Ziel unserer Trainerweiterbildungen ist es, Ihr Wissen in den jeweiligen Fachbereichen zu vertiefen. Wir vermitteln moderne Moderationstechniken, um eine Weiterbildung interessant zu gestalten.
Teilnehmerkreis
Ausbilder (m/w/d), die nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) schulen
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der LaSi & More als zugelassene Fortbildungsstelle.
Ihr Nutzen
- Sie absolvieren die Fortbildung für Trainer in einem Kompaktseminar innerhalb von 3 Tagen.
- Sie erwerben eine Teilnahmebescheinigung, die auf Verlangen der Anerkennungsbehörde vorzulegen ist.
- Sie verfügen über neuestes Wissen, das Ihnen als Trainer nützlich ist.